Rürup-Versicherung -
steuerlich begünstigte Rente

Das neue Rentenmodell - die Rürup-Rente - ist seit Anfang 2005 auf dem Markt. Sie verspricht speziell für Personen, die nicht rentenversicherungspflichtig sind, eine wirklich interessante Vorsorge fürs Alter zu sein. Denn durch dieses Rentenprodukt kommt der o.g. Personenkreis in den Genuss von staatlichen Zulagen in Form von Steuervorteilen während der Beitragsphase.

Der Rürup-Kunde kann seine gezahlten Beiträge jährlich als Sonderabgaben beim Finanzamt geltend machen, im Jahr 2005 60%, maximal 12.000 Euro, im Jahr 2025 100% der Beiträge, maximal 20.000 Euro.

 

Diese Produkt wird frühestens ab dem 60. Lebensjahr als monatliche, lebenslange Rente ausgezahlt. Auf Wunsch kann der Versicherte zusätzlich eine Hinterbliebenenversorgung für den Ehepartner sowie eine Berufsunfähigkeitsversicherung gegen Aufpreis abschließen.

Die Rürup-Rente kann nicht veräußert, beliehen, übertragen, vererbt sowie verpfändet werden, dies bedeutet, dass im Falle der Arbeitslosigkeit die Rürup-Rente nicht als verwertbares Kapital angesehen wird und somit nicht vom Sozialamt oder von der Agentur für Arbeit angetastet werden kann.