Unterschiede zwischen Riester- und Rürup-Rente

2000/2001 wurde die Rentenversicherung refomiert, womit die Renten sanken. Sowohl Walter Riester als auch Bernd Rürup reagierten darauf mit eigenen Rentenmodellen, in welche der Versicherte etwas einzahlt und dafür noch einen zusätzlichen Bonus vom Staat und dem Versicherer bekommt. Die Riester-Rente ist die ältere der beiden Formen und für alle Menschen gültig, die pflichtversichert sind. Damit ausgenommen sind also Selbständige, welche aber durch die Rürup-Rente gefördert werden können. Beide Renten werden als Basis-Rente bezeichnet, die man auf jeden Fall bekommt, sofern man einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat. Zusätzlich kann man die betriebliche oder staatliche Rente beziehen, wenn Anspruch darauf besteht. Die Riester-Rente fördert jeden, der pflicht-versichert ist, wozu auch Empfänger von Kranken- und Arbeitslosengeld sowie Beamte, Soldaten, Landwirte und Künstler der Künstlersozialkasse zählen. Als Förderung gibt es Zulagen und teils auch Steuervorteile. Letztere wird über den Sonderausgabenabzug der Steuer-erklärung bezahlt, wobei der maximale Abzugsbetrag bei 2.100 Euro liegen kann. Sobald die Rente ausgezahlt wird, ist diese steuerpflichtig. Stirbt der Renten-beziehende, kann der Restbetrag dem Riester-vertrag des Ehepartners zugeschrieben oder ausgezahlt werden. Unter bestimmten Umständen kann man auch frühzeitig größere Beträge der Rente entnehmen.   Die Rürup-Rente fördert zwar auch alle Steuerpflichtigen, vor allem aber auch nicht Zahlungspflichtige. Gefördert wird hierbei nicht über Zulagen, sondern nur durch Steuervorteile. 60% der Beiträge werden als Sonder-ausgaben anerkannt, wobei sich der Betrag jedes Jahr um 2% erhöht. Schon zu Anfang beträgt der maximale Abzug bereits 12.000 Euro. Die Renten sind nur teilweise steuerpflichtig, wobei es darauf ankommt, wie früh Rente bezogen wird. Auch hier können im Todesfall noch ausstehende Renten ausgezahlt werden, doch geht das nur über einen vorher abgeschlossenen Zusatz-vertrag, der aber die noch auszuzahlende Rente mindert. Frühere Entnahmemöglichkeiten gibt es bei der Rürup-Rente nicht. Fazit: Beide Rentenarten sind Zusatzrenten zu eventuellen Hauptrenten. Die Riester-Rente eignet sich aber nur für Steuerpflichtige, die Rürup-Rente dagegen vor allem für Selbständige. Bei der Rürup-Rente gibt es keine staatlichen Zuschüsse, während es bei der Riester-Rente 154 Euro sind. Da die Riester-Rente außerdem schon ab 10 Euro pro Monat zu haben ist, eignet sie sich gut für Geringverdienende. Mit der Rürup-Rente dagegen spart man vor allem Steuern. Wir beraten Sie gerne, ob sich die Riester- oder die Rürup-Rente mehr für Sie lohnt und suchen den für Sie besten Anbieter auf dem Markt. Fordern Sie einfach über unser Kontakformular Ihren persönlichen Versicherungsvergleich an!

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